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Das französisch-deutsch-luxemburgische Abkommen vom 27. Oktober 1956 über die Schifffahrt auf der Mosel gab den Startschuss für die Kanalisierungsarbeiten an der Mosel, die sich von 1957 bis 1964 erstreckten. Die erste Schifffahrt auf der kanalisierten Mosel fand am 26. Mai 1964 statt.

Durch das Gesetz vom 22. Juli 1963 über den Bau und den Betrieb eines Binnenhafens an der Mosel wurde die Regierung ermächtigt, im Namen des Staates Anteile an einer Aktiengesellschaft zu übernehmen, deren Zweck darin besteht:

einen Binnenhafen an der Mosel einschließlich der dazugehörigen Anlagen sowie der Anbindungen an das Straßen- und Eisenbahnnetz zu errichten;

diesen Hafen nach industriellen und kaufmännischen Grundsätzen zu betreiben.

Die strategisch ideale Lage des Hafens Mertert macht ihn zu einem einzigartigen Standort in Luxemburg, an dem alle drei Verkehrsträger zusammengeführt werden. Dadurch ist ein Umschlag zwischen Binnenschifffahrt, Eisenbahn und Straßenverkehr möglich.

Der erste Spatenstich erfolgte am 13. Februar 1964.

Einige repräsentative Kennzahlen:
2.000.000 m³ Erdreich wurden bewegt, davon 530.000 m³ Felsgestein;
10.000 m² Spundwände wurden verbaut.

Die Flutung des Hafenbeckens erfolgte am 3. Dezember 1965.

Die SOCIETE DU PORT DE MERTERT S.A. wurde am 3. Juli 1964 in Form einer Aktiengesellschaft gegründet.
Das Gesetz vom 31. März 2000 hinsichtlich der Verwaltung und Bewirtschaftung des Hafens von Mertert hat das Gesetz vom 22. Juli 1963 ausser Kraft gesetzt.
Artikel 4 des Gesetzes vom 31. März 2000 gesteht die Verwaltung und Bewirtschaftung des Hafens der Société du Port de Mertert S.A. zu. Diese Vereinbarung trat in Kraft am 4. August 1963 und endet am 3. August 2062 und ist verlängerbar.
Die Grundstücke folglich auch die Erbauungen und Einrichtungen geschaffen von der Gesellschaft sind Eigentum des Staates.
Gemäss des geänderten Gesetzes vom 31. März 2000, übernimmt der Staat die Erbauung, den Ausbau, die Modernisierung und die konstruktive Instandhaltung der internen Transportnetze wie zum Beispiel die Strassen und die Bahngleise und ihre Ausrüstung sowie die Erbauungen und Einrichtungen des Hafens von denen er Eigentümer ist.
Der Staat übernimmt ausserdem die gängigen Instandhaltungen von diesen Einrichtungen, insofern diese Aufgaben nicht von der Gesellschaft an die Umschlaggesellschaften oder Mieter auferlegt werden.
Das Gesetz vom 23. Februar 2010 ergänzt das Gesetz vom 31. März 2000 bezüglich der Verwaltung und Bewirtschaftung des Hafens von Mertert und betont die Wichtigkeit des strategischen trimodalen Standortes wie folgt:
„Der Hafen von Mertert ist konzipiert um den Anforderungen der wirtschaftlichen Entwicklung von Luxemburg gewachsen zu sein. Die Anschlüsse an Binnenschifffahrt, Eisenbahn- und Strassennetze tragen zu seiner fachgerechten Eingliederung ins europäische Verkehrsnetz bei.“
Des Weiteren erlaubt die neue Formulierung des 1. Satzes von Artikel 4, Abschnitt 4 des Hafengesetzes fortan dass der Staat zuständig ist für die Modernisierung, den Ausbau sowie den Bau des internen Transportnetzes als da sind die öffentlichen Strassen und das Schienennetz und seine Ausstattungen sowie die Hafeninstallationen in Ergänzung zur konstruktiven Instandhaltung die schon vorher garantiert war.
Schlüsselzahlen
  • gelegen zwischen den Ortschaften Grevenmacher und Mertert
  • Länge von 3,3 km
  • Fläche von 65 ha
  • Hafenbecken von 75m Breite und mit zwei Kais von je 800 m Länge
  • 1600 m Kaimauer
  • Wartekai auf einer Länge von 200 m
  • Drehbereich für die Schiffe mit einem Durchmesser von 120 m
  • 25 km Schienennetz
  • 5 km Straßennetz
Verkehr in Tonnen (2025):
  • Allgemeiner Handelsverkehr: 1.075.240
  • Schiffsverkehr: 748.673
  • davon im Export: 188.217
  • im Import: 560.457
  • 176 Schiffe wurden beladen und 425 entladen

Aufteilung der Produkte in Tonnen (2025):

  • Export der Stahlproduckte: 119.439
  • Import der Stahlprodukte: 242.277
  • Import von Ölprodukten: 266.648
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