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Organisation

Am 27. Oktober 1956 wurde der französich-deutsch-luxemburgische Vertrag bezüglich der Schiffbarmachung der Mosel unterzeichnet. Die diesbezüglichen Arbeiten erstreckten sich zwischen 1957 und 1964. Am 26. Mai 1964 nahm die Grossschifffahrt ihren Betrieb auf der Mosel auf.

Das Gesetz vom 22. Juli 1963 betreffend des Baus und der Bewirtschaftungs eines Binnenhafens erlaubt der Regierung im Namen des Staates sich an einer Aktiengesellschaft zu beteiligen, dessen Aufgabe darin besteht:

  • Planung eines Binnenhafens entlang der Mosel mit Anbau und Anschluss an die Strassen- und Eisenbahnnetze
  • Bewirtschaften des Hafens nach industriellen sowie geschäftlichen Verfahren

Der ideale strategische Standort des Hafens von Mertert stellt einen einzigartigen luxemburgischen Standort dar, welcher 3 Transportarten zusammenfasst und somit den Umschlag zwischen Binnenschifffahrt, Eisenbahns- und Straßenverkehr ermöglicht.

Der erste Spatenstich fiel am 13. Februar 1964.

Einige Eckdaten:

  • 2.000.000 m3 Boden wurden ausgelagert, davon 530.000 m³ Stein;
  • 10.000 m2 Spundwände

Das Hafenbecken wurde am 3. Dezember 1965 geflutet.

Die SOCIETE DU PORT DE MERTERT S.A. wurde am 3. Juli 1964 in Form einer Aktiengesellschaft gegründet.
Das Gesetz vom 31. März 2000 hinsichtlich der Verwaltung und Bewirtschaftung des Hafens von Mertert hat das Gesetz vom 22. Juli 1963 ausser Kraft gesetzt.
Artikel 4 des Gesetzes vom 31. März 2000 gesteht die Verwaltung und Bewirtschaftung des Hafens der Société du Port de Mertert S.A. zu. Diese Vereinbarung trat in Kraft am 4. August 1963 und endet am 3. August 2062 und ist verlängerbar.
Die Grundstücke folglich auch die Erbauungen und Einrichtungen geschaffen von der Gesellschaft sind Eigentum des Staates.
Gemäss des geänderten Gesetzes vom 31. März 2000, übernimmt der Staat die Erbauung, den Ausbau, die Modernisierung und die konstruktive Instandhaltung der internen Transportnetze wie zum Beispiel die Strassen und die Bahngleise und ihre Ausrüstung sowie die Erbauungen und Einrichtungen des Hafens von denen er Eigentümer ist.
Der Staat übernimmt ausserdem die gängigen Instandhaltungen von diesen Einrichtungen, insofern diese Aufgaben nicht von der Gesellschaft an die Umschlaggesellschaften oder Mieter auferlegt werden.
Das Gesetz vom 23. Februar 2010 ergänzt das Gesetz vom 31. März 2000 bezüglich der Verwaltung und Bewirtschaftung des Hafens von Mertert und betont die Wichtigkeit des strategischen trimodalen Standortes wie folgt:
„Der Hafen von Mertert ist konzipiert um den Anforderungen der wirtschaftlichen Entwicklung von Luxemburg gewachsen zu sein. Die Anschlüsse an Binnenschifffahrt, Eisenbahn- und Strassennetze tragen zu seiner fachgerechten Eingliederung ins europäische Verkehrsnetz bei.“
Des Weiteren erlaubt die neue Formulierung des 1. Satzes von Artikel 4, Abschnitt 4 des Hafengesetzes fortan dass der Staat zuständig ist für die Modernisierung, den Ausbau sowie den Bau des internen Transportnetzes als da sind die öffentlichen Strassen und das Schienennetz und seine Ausstattungen sowie die Hafeninstallationen in Ergänzung zur konstruktiven Instandhaltung die schon vorher garantiert war.
Schlüsselzahlen
  • gelegen zwischen den Ortschaften Grevenmacher und Mertert
  • Länge von 3,3 km
  • Fläche von 65 ha
  • Hafenbecken von 75m Breite und mit zwei Kais von je 800 m Länge
  • 1600 m Kaimauer
  • Wartekai auf einer Länge von 200 m
  • Drehbereich für die Schiffe mit einem Durchmesser von 120 m
  • 25 km Schienennetz
  • 5 km Straßennetz
Verkehr in Tonnen (2021):
  • Allgemeiner Handelsverkehr: 1.344.282
  • Schiffsverkehr: 935.808
  • davon im Export: 311.392
  • im Import: 624.416
  • 256 Schiffe wurden beladen und 486 entladen
  • Aufteilung der Produkte in Tonnen (2021):
  • Export der Stahlprodukte: 158.247
  • Import der Stahlprodukte 167.724
  • Import von Ölprodukten: 366.908
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